Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

1. Allgemeines



1.1 Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.



1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.



1.3 Die auf unserer Homepage sowie in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, an denen wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vorbehalten, sind nur verbindlich, wenn ihre genaue Einhaltung ausdrücklich vereinbart ist.


Bei unseren Produkten handelt es sich um (teilweise bearbeitete) Naturprodukte. Geringfügige Abweichungen bezüglich Farbe, Größe und Gewicht sind daher naturbedingt und stellen keinen Mangel dar.



2. Preise



2.1 Bei Lieferung an Kaufleute, namentlich an Wiederverkäufer, verstehen sich unsere Preise ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Mehrwertsteuer usw. nicht ein. Die Preise werden mit solchen Kunden einzeln ausgehandelt.


Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten unsere Preise inklusive Verpackung, Fracht, Porto sowie Mehrwertsteuer.




2.2 Unsere Preise basieren auf dem Kostengefüge zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Erfolgt die Lieferung vereinbarungsgemäß mehr als vier Monate nach Vertragsschluß und haben sich in der Zwischenzeit die Löhne und Gehälter bzw. unsere Einkaufspreise um mehr als 3 % erhöht, sind wir berechtigt, einen um denselben Prozentsatz höheren Preis in Rechnung zu stellen.



3. Lieferfristen, Lieferungen



3.1 Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart. Herr Soleimann, diese Regelung dürfte nach heutigem Recht unzulässig sein. Bis wann können Sie normalerweise liefern? Lieferfristen müssen nämlich vom Kunden berechenbar sein. Bitte geben Sie mir hierzu also noch eine Information.



3.2 Eine Lieferfrist beginnt mit Eingang der Zahlung im Sinne der Ziffer 5.2 bei uns. Sie setzt jedoch voraus, dass der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Beibringung der erforderlichen Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferzeit angemessen, es sei denn, wir hätten die Verzögerung zu vertreten.





3.3 Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Eine sich abzeichnende Verzögerung teilen wir dem Käufer sobald als möglich mit.



3.4 Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ende der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist.



3.5 Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfange berechtigt.



4. Versand, Gefahrübergang



4.1 Mangels besonderer Vereinbarung bestimmen wir den Transportweg und die Transportmittel ohne Verantwortung für den billigsten oder schnellsten Weg.



4.2 Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder sonstige mit dem Versand beauftragte Personen geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung auf den Käufer über.



4.3 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung bzw. die Abnahme aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft bei dem Käufer auf ihn über.



5. Zahlungsbedingungen



5.1 Die Zahlung des Kaufpreises hat vorab innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne jeden Abzug zu erfolgen.



5.2 Zahlungen akzeptieren wir ausschließlich in Form von Überweisung, Nachnahme oder mittels Kreditkarte, vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung.



5.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers berechnen wir Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatzes.


Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.



5.4 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.



5.5 Können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beträgt der Schadensersatzanspruch mindestens 5% des Kaufpreises, ohne dass wir zum Nachweis des Schadens verpflichtet sind, allerdings ist der Käufer berechtigt, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.



6. Eigentumsvorbehalt



6.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.



6.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 6.1.



Bei Verarbeitung, Verbindung und/oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 6.1.




6.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, daß die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den folgenden Ziff. 6.4 bis 6.6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.



6.4 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, worunter auch die Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages fällt, werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.


Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziff. 6.2 haben, gilt die Abtretung der Forderungen in Höhe dieser Miteigentumsanteile.



6.5 Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderungen - einschließlich des Forderungsverkaufs an Factoring-Banken - ist der Käufer nicht berechtigt, es sei denn, er erlangt endgültig den Gegenwert der Forderung.


Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.



6.6 Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.


6.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.



6.8 Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, daß mit der vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen.



6.9 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, unser Miteigentum oder in die uns abgetretene Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.


Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.



6.10 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.



7. Mängelansprüche/Rückgaberecht



Für Sachmängel der Lieferung leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche - vorbehaltlich Ziff. 9. - Gewähr wie folgt:



Sachmängel



7.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und uns etwaige offensichttliche Mängel unmittelbar im Anschluss daran anzuzeigen.



7.2 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.



7.3 Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.



7.4 Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Käufer lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.



8. Schadenersatzansprüche

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur


a) bei Vorsatz,

b) bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder leitender Angestellter,

c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,

d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
8.1 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.



8.2 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

8.3 Wir verpflichten uns, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden persönlichen bzw. geschäftlichen Daten des Käufers ausschließlich für interne Zwecke zu verwenden bzw. zu speichern und nicht an Dritte weiterzugeben.



9. Verjährung



9.1 Alle Ansprüche des Käufers - aus welchen Rechtsgründen auch immer - verjähren in 12 Monaten bzw., soweit es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt und keine gebrauchte Ware Vertragsgegenstand ist, in zwei Jahren.



9.2 Für Schadensersatzansprüche nach Ziffern. 8 a) bis d) gelten die gesetzlichen Fristen.


10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht


10.1 Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen und für die Zahlung des Kaufpreises ist Düsseldorf.


10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Düsseldorf, soweit der Vertragspartner kein Verbraucher ist. Wir können den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.


10.3 Dieser Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.



11. Sonstiges

Unabhängig von einer etwaigen Mangelhaftigkeit der von uns gelieferten Ware räumen wir dem Käufer – soweit ihm nicht ohnehin als Verbraucher das darüber hinaus gehende gesetzliche Widerrufsrecht zusteht, siehe unten – ein zweiwöchiges Rückgaberecht ein. In diesem Fall trägt der Käufer die Gefahr und die Kosten der Rücksendung. Die Zweiwochenfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer.




12.Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen.




Verbraucherinformationen

Vorvertragliche Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen


1. Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und Herrn M. S. Soleimann e. K., handelnd unter Ariana Lapis Edelsteine und Schmuckwaren, Talstraße 30, 40217 Düsseldorf, Tel. 0211/38 18 11, Telefax 0211/38 18 34 zustande.

2. Bei der von uns verkauften Ware handelt es sich um Natur- bzw. natürliche Produkte. Wir verweisen hierzu auf Ziffer 1.3 unserer AGB, die Bestandteil dieses Vertrages sind.

3. Der Vertrag zwischen Ihnen und Ariana Lapis kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung Ihrer Bestellung zustande, spätestens jedoch mit Lieferung durch uns.

4. Den Preis der Ware entnehmen Sie bitte den jeweiligen Angaben im Rahmen der Warenbeschreibung. Der Preis gegenüber Verbrauchern versteht sich inklusive Versand, Verpackung und Porto sowie Mehrwertsteuer.

5. Bezüglich der Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und Lieferung verweisen wir auf Ziffern 1-5 unserer AGB, die hiermit Vertragsbestandteil werden.

6. Als Verbraucher haben Sie das Recht, die Ware innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt unserer Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung auf unsere Kosten zurückzusenden. Hierüber werden sie gesondert informiert.